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Wer sich für die Arbeit in einer Stadtverordnetenversammlung in Rodgau bewirbt, sollte wissen, dass die Stadt kein Selbstbedienungsladen ist für parteiliche Partikular-Interessen. Dies bedeutet die Verantwortung der Fraktionen für den Umgang der von der Stadt erhaltenen Gelder und Vergünstigungen. Der Bürgermeister hat seine Vorlagen für uns Bürgerinnen und Bürger vollständig, transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Daher ergeben sich aus der Verantwortung um einen ausgeglichenen Haushalt auch klare Prämissen :
1. Abschaffung der beiden hauptamtlichen politischen Stadtratsstellen.
2. Abschaffung der Ortsbeiräte.
3. Verkleinerung des Parlamentes auf das gesetzlich Machbare (auf 37 Sitze).
4. Regelmäßige offene Fraktionssitzungen und Bürgeranhörungen.
5. Dienstleistung von ZmB gegenüber den Bürgern: Fraktionsbüro als Anlaufstelle für Fragen nach Organisations- und Subventionshilfen. (Sponsorenanfragen etc.)
6. Regelmäßige Bürgersprechstunden in allen Stadtteilen der Stadt Rodgau. (ehrenamtliche Stadtteilberater)
7. Klare Abgrenzung von ZmB im Parlament gegen jedwede Versuche ideologischer Vereinnahmungen. Freies Stimmverhalten der ZmB Parlamentarier nach sachbezogenen Inhaltsvorgaben aller im Parlament vorhandenen Parteien. (kein Fraktionszwang)
8. Offenlegung der Finanzverhältnisse aller Fraktionen und Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt.
9. Sofortige Reduzierung der Fraktionsgelder und Aufwandsentschädigung für Parlamentarier um mindestens 25 % und Umwidmung der frei gewordenen Mittel für den Schuldendienst der Stadt. Die Entschädigungssatzung ist zu überarbeiten mit dem Ziel Mehrfachvergütungen der Abgeordneten auszuschließen.