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- Anfrage 22.08.2011 Feuerwehrgelände-AW PDF Drucken E-Mail

22.08.2011

Thema: Gelände alte Feuerwehrhäuser

Da zwischenzeitlich die drei Feuerwehrhäuser abgerissen wurden, fragen wir den Magistrat:

  1. welche Vermarktungsbemühungen hat der Magistrat zwischenzeitlich unternommen, um die Gelände zu vermarkten?
  2. Waren die Einnahmen für den Verkauf dieser Gelände
    Bestandteil für die Genehmigung eines Haushaltsplanes?
    Wenn Ja,  welches HH-Jahres und in welcher Höhe waren die Einnahmen für was vorgesehen?
  3. Waren die Einnahmen für den Verkauf dieser Gelände Bestandteil der Finanzierung der neuen Feuerwehrhäuser?
    Wenn Ja,  in welchem HH-Jahr und in welcher Höhe waren die Einnahmen dafür vorgesehen?
  4. Wo sind die entsprechenden Grundstücke im Internet zu finden ?
  5. Gibt es schon Investoren ?
  6. Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen für die Investoren bei den einzelnen Grundstücken?
  7. In welcher Weise wird die Öffentlichkeit  und die Nachbarschaft bei der Vergabe der Gründstücke involviert?

Antwort:

Einnahmen aus dem Verkauf der Feuerwehrhaus-Grundstücke waren bisher nicht
Bestandteil eines Haushaltsplanes. Auch waren solche Einnahmen nicht zur
Finanzierung der neuen Feuerwehrhäuser eingeplant.

Lediglich das Grundstück in Hainhausen, August-Neuhäusel-Str. 23, wird auf
der Internetseite der Stadt im Bereich Wirtschaft / Immobilien (unter
http://ftp.rodgau.de/Immobilien/default%20Immo.htm) zum Verkauf und der
Neubebauung mit einem kombinierten Wohn-und Geschäftshaus angeboten.
Parallel dazu hat der Fachdienst 2 die Aufgabe übernommen, im Einvernehmen
und in Verhandlungen mit den Anliegern der August-Neuhäusel-Straße nach
Lösungen zu suchen um unter Einbeziehung des städtischen Grundstücks für
eine mögliche Aufwertung des Ortskernbereichs von Hainhausen zu sorgen. Ein
Bebauungsplan für den Kernbereich von Hainhausen besteht nicht.

Für das ehemalige Feuerwehrhaus-Grundstück in Nieder-Roden, Friedensstraße
4-6, liegt derzeit das Bauinteresse eines Investors für den Bau von
barrierefreien Wohnungen vor. Die Art und Weise sowie der Umfang einer
Neubebauung befinden sich derzeit in Verhandlung mit dem Interessenten. Für
den Standort besteht derzeit kein Bebauungsplan. Je nach Umfang der
Neubebauung kann u. U. die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig
werden. Ansonsten wäre gemäß § 34 BauGB auf dem ca. 1200 m² großen Gelände
nur die Bebauung z.B. mit drei 2-Familienhäusern in offener Bauweise
entsprechend der Umgebungsbebauung zulässig.

Für den Standort des ehemaligen Feuerwehrhauses Jügesheim, Ostring 25,
liegen derzeit keine konkreten Planabsichten zum Verkauf vor - die
Grundfläche ist als provisorischer Parkplatz hergerichtet. Bekanntlich gab
es im Vorfeld der Fusionspläne von TGS und TGM/SV Jügesheim das Interesse,
dort eine Mehrzweckhalle bauen zu wollen. Nach dem Scheitern der Fusion gab
es dazu keine Interessensbekundung mehr.
Im gültigen Bebauungsplan J 33 ist der bei Aufstellung schon vorhanden
gewesene Bestand als Grundstück (ca. 660 m²) für das Feuerwehrhaus
festgeschrieben worden. Gleichermaßen ist der mittlere Bereich des
Grundstücks für die Nutzung als öffentlicher Parkplatz im Bebauungsplan
bezeichnet. Andere bauliche Nutzungen wären nur bei Änderung des
Bebauungsplans bzw. soweit nach Art und Umfang des Vorhabens vertretbar, im
Wege der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen denkbar.


Schüßler