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- Anfrage 22.08.2011 Vergaberichtlinien-AW PDF Drucken E-Mail

22.08.2011

Thema: Städtische Vergaberichtlinien

Es existieren eine Reihe von Vorschriften, die die Vergabe von städtischen Aufträgen reglementieren.

  1. Gibt es vom Magistrat oder von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene zusätzliche Arbeitsanweisungen bzw. Richtlinien, die die Freihandvergabe betreffen?
  2. Wenn ja welche ?

Antwort vom 28.09.2011:

Die Vergabe von städtischen Aufträgen ist in der Dienstanweisung Nr. 11
"Dienstanweisung der Stadt Rodgau über die Vergabe von Lieferungen und
Leistungen einschl. Bauleistungen" in der Fassung vom 18.06.2007 geregelt.
In Bezug auf die freihändige Vergabe sind folgende Punkte der
Dienstanweisung relevant:

6.4.1
Bei Vergaben bis einem Wert von 6.000,00 EUR kann davon ausgegangen werden,
dass sowohl die Öffentliche als auch die Beschränkte Ausschreibung
unzweckmäßig ist (§ 3 Nr.4 VOL/A bzw. § 3 Nr.4 VOB/A). In diesen Fällen ist
die freihändige Vergabe zulässig.

6.4.2
Bei Freihändiger Vergabe hat eine formlose Preisermittlung vorauszugehen,
die aktenkundig zu machen ist. Die Mindestanzahl der Bewerber richtet sich
nach Punkt 9.4. Zur Wahrung ordnungsgemäßer Wettbewerbsbedingungen sind die
Aufträge soweit wie möglich unter verschiedenen Auftragnehmern zu streuen.

9.4
Um eine Einengung des Wettbewerbs zu vermeiden, ist je nach Auftragswert
eine Mindestanzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe aufzufordern (in
Anlehnung an § 8 VOB):

a) bei Auftragswerten bis   3.000,00 EUR     mind. 1 Bewerber
B) bei Auftragswerten bis 30.000,00 EUR    3 bis 8 Bewerber.

10.1
In begründeten Fällen kann die Mindestbewerberzahl nach Punkt 9.4
unterschritten werden. Dies ist der Fall, wenn nicht mehr Bewerber
ermittelt werden können oder die Voraussetzungen für ein Absehen einer
Öffentlichen Ausschreibung vorliegen und die Natur des Geschäftes oder die
Umstände auch eine beschränkte Ausschreibung nicht sachgerecht erscheinen
lassen.


In der Anlage erhalten Sie die gesamte Dienstanweisung. Ebenso ist eine
Zusammenstellung der Wertgrenzen gem. dieser Dienstanweisung beigefügt.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 18. Oktober 2011 um 08:39 Uhr