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04rente  

Der Wegfall der Rentenberatung ist gegen die Rodgauer Bürger gerichtet

 Zum Wegfall der Rentenberatung findet Karlheinz Hackel, der über 36 Jahre ehrenamtlich als Versichertenältester und jetzt als Versichertenberater für die Deutsche Rentenversicherung tätig ist, klare Worte. Nachfolgend die Kernaussagen seiner Rede, die er am 08.10.2012 in der Stadtverordnetenversammlung gehalten hat.

 

Der Antrag, der von der Kooperation vorliegt, also der SPD, die diesen Antrag, so konnte man es in der Presse lesen, besonders favorisiert, ist gegen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rodgau gerichtet. Eine Rentenberatung und damit eine Rentenantragsstellung soll zukünftig nicht mehr von der Stadt getätigt werden, sondern nur noch die ausgefüllten Anträge an den jeweiligen Rententräger weitergeleitet werden. Das vorhandene Personal bleibt an Bord, dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, zu sparen. Die Stadt übernimmt viele Aufgaben, die sie nicht tun müsste. Auch hier wird Geld der Steuerzahler ausgegeben. Wer also einen Rentenantrag stellen will oder aus gesundheitlichen Gründen muss, soll seinen Antrag mit Anlagen selbst ausfüllen. Bei einem Rentenantrag auf Altersrente sind es 17 Seiten, bei einem Antrag auf Witwenrente 34 Seiten und bei einer Erwerbsminderung 22 Seiten - Fast so viel wie bei einer Steuerklärung!

Da wir Männer früher sterben als Frauen - sie werden immerhin im Durchschnitt 82 Jahre alt - mutet man der Hinterbliebenen zu, wo sie doch erst ihren Mann verloren hat, sich in die S-Bahn zu setzen und nach Frankfurt zu fahren, um die Auskunft und Beratungsstelle der Rentenversicherung aufzusuchen.  Ja, man springt auf dem laufenden Zug des hessischen Städtetages und des hessischen Innenministeriums auf, die wohl dieser rechtswidrigen Handlung, so sieht es der zuständige Geschäftsführer der Rentenversicherung Hessen, den Städten und Gemeinden nahelegt, diese Aufgabe für Ihre Bürgerinnen und Bürger nicht mehr anzubieten, sondern auf das Notwendigste zu reduzieren. Man vergisst dabei, dass man sehr schnell, vom fahrenden Zug herunter fallen kann. Auch wenn die Kooperation dies nicht hören will, der zuständige Rententräger ist der Auffassung, dass nach dem Sozialgesetzbuch die Gemeinden verpflichtet sind, Rentenanträge vor Ort ausfüllen und an den Rententräger weiter zu leiten.

Die Stadt Rodgau soll nach dem Willen der Antragssteller den Rentenantrag auf Vollständigkeit prüfen, abstempeln und an den Rententräger weiterleiten.Hier stellt sich die Frage, was passiert mit dem Programm womit die Stadt Rodgau online mit dem Rententräger verbunden war? Eine Investition die man offensichtlich in den Sand gesetzt hat.Wir gehen also 100 Jahre zurück und geben den Rentenantragsstellern die Formulare zum Ausfüllen in die Hand. Da fragt man sich schon einmal, für was zahlt der Bürger seine Steuern. Was mich besonders umtreibt, ist die Tatsache, dass Dr. Spies, Mitglied des hessischen Landtages, Mitglied der SPD, eine ganz andere Meinung vertrat, als die SPD vor Ort. Er unterstützt die Auffassung des Rententrägers, dass die Städte und Gemeinden diese Leistung der Rentenantragsstellung für ihre Bürger zu erbringen haben. 1000 Ratsuchende pro  JahrImmerhin haben ca 1000 Bürger pro Jahr Beratungen bei der Stadt gesucht. Wo gehen diese Menschen nun hin?

Hier wird das Tor für niedergelassene Rentenberater geöffnet, die von den Ratsuchenden und Rentenantragssteller bares Geld verlangen. Und das ist nicht gering – immerhin liegt der Gebührensatz in der gleichen Höhe wie bei den Rechtsanwälten.Besonders unsere ausländischen Mitbürger, die unter anderem ihre deutschen Beitragszeiten zu klären haben, sind besonders hart betroffen.In unserer Fraktion wäre die Diskussion anders verlaufen, wenn man die Rentenantragsstellung auf zwei Tage in der Woche reduziert hätte. Aber das will man offensichtlich nicht.Zusammen mit Bürgern hat deshalb den vorliegenden Antrag der Kooperation abgelehnt.