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- Antrag 10.03.2014 Änderung der Entschädigungssatzung
30euro

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Beschluss:
Die ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG DER STADT RODGAU
§ 3 Aufwandentschädigung wird wie folgt geändert:
Abs. 1:
Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates oder des Gremiums, 


in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst mitwirken oder dem sie aufgrund der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung mit beratender Stimme angehören, folgende Aufwandsentschädigung:

  • Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung: 30,00 EUR
  • ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte: 30,00 EUR; sie wirken außerhalb der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung kraft Gesetzes mit, wenn sie mit der Vertretung des Magistrates beauftragt wurden.
  • Mitglieder der Ortsbeiräte: 30,00 EUR
  • Mitglieder des Ausländerbeirates: 30,00 EUR
  • gewählte Mitglieder der Betriebskommission: 30,00 EUR
  • Mitglieder einer Kommission: 30,00 EUR
  • zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Sachverständige: 30,00 EUR, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung besteht.

Begründung folgt !