Termine


Newsletter

Hier können Sie sich für unsere Newsletter an- und abmelden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.











Impressionen

Bild07.jpg

- Antrag 22.09.2014 Jährlicher Datenschutzbericht
camera Jährlicher Datenschutzbericht
Beschluss:
Die StVV beschließt die Vorlage eines jährlich zu erstellenden Berichtes der/des
Datenschutzbeauftragten der Stadt Rodgau. Der Datenschutzbericht sollte
dabei folgende Struktur aufweisen:

1. Eine grundsätzlich zweigeteilte Gliederung in die Bereiche Datenschutz
a.) für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, sowie der von der Stadt im
Beteiligungsbericht aufgeführten Unternehmen.
b.) für die vorliegenden Daten der Bürger Rodgaus, die im Rahmen der
kommunalen Aufgabenerfüllung benötigt und verwaltet werden.
2. Der Datenschutzbericht sollte ferner beinhalten:
a.) Die grobe Auflistung der verwalteten Datenbestände, deren Struktur und den
Nachweis, warum diese Daten erhoben und benötigt werden.
b.) Die Bestandsaufnahme der IST Situation zum Schutze dieser Datenbestände
und die Erkennung von Schwachstellen, der zurzeit geltenden Maßnahmen und
Vorgehensweisen zur Sicherung gegen nicht legitimierten Zugriff.
Der Bericht sollte ferner darüber Aufschluss geben, wo und wie elektronische
Daten in Rodgau gesichert werden, ob und wie alte Daten vernichtet
werden und ob es ein Sicherungs- und Wiederherstellungskonzept in Verbindung
mit protokollierten und abgestuften Zugangsberechtigungen zu den Datensätzen
gibt.
c.) Die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Datenschutzes
mit Angabe von Kosten, Zeithorizonten und Plandaten zur Umsetzung.
d.) Die jährliche Validierung der unter c.) getroffenen Maßnahmen
e.) Im Falle der "Bürgerdaten" sollte der Bericht ebenfalls Auskunft über die Anzahl
und Art der elektronischen Melderegister-Datenabrufe von Nicht-Behörden
enthalten (Parteien, Organisationen, gewerbliche Auskünfte ...)
f.) Eine Berichterstattung über die Umsetzung, der von Landes- und
Bundesdatenschutzbeauftragten gegebenen Empfehlungen.
g.) Der Bericht soll auf der Webseite der Stadt veröffentlicht werden.

Begründung:
Durch die in den letzten Jahren massive Einführung der elektronischen
Datenspeicherung, wird die "sichere Handhabung" von personenbezogenen
Datensätzen für Kommunen zum Schutze der Betroffenen immer
wichtiger.
Durch das vom Bundesverfassungsgericht festgestellten "Recht auf
informationelle Selbstbestimmung" des Einzelnen, wird auch eine Berichterstattung
darüber, welche Daten erhoben werden und wie damit umzugehen ist, für die
Kommunen in Ihrer Doppelfunktion "als Arbeitgeber einer Behörde" und als
"Dienstleister am Bürger" immer wichtiger.
Pannen beim Datenschutz, wie auch zuletzt in unserer Region (Email in Hanau etc.)
vorgekommen, sollen mittels adäquater Vorsorgemaßnahmen zukünftig vermieden
werden.

(angelehnt an den sachlich und inhaltlich guten Antrag der FDP - Würselen)