- Antrag 19.11.2014 Änderung der Hauptsatzung |
Begründung: Der § 38 HGO regelt die Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Der Absatz 2 im §38 regelt, dass die Gemeindevertretung die Zahl ihrer Vertreter auf die für die nächstniedrigere Größengruppe festlegen kann. Bisher fehlt in der Hauptsatzung der Stadt Rodgau die Festlegung der Stadtverordnetenanzahl und es galt der §38 Abs. 1 HGO ( 45 Mitglieder ). Bis zwölf Monate vor der nächsten Kommunalwahl kann eine Reduzierung zur nächsten Wahl rechtsverbindlich beschlossen werden, daher unser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt. Die von uns vorgeschlagene Ergänzung der Hauptsatzung erfordert eine zweidrittel Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung. Durch die Reduzierung wird der organisatorische Verwaltungsaufwand verringert und dadurch die Kosten gesenkt. Desweiteren besteht die Möglichkeit die Effizienz der Arbeit des höchsten Organes der Stadt zu erhöhen. Dadurch zeigt das Parlament den Bürgerinnen und Bürgern, dass es bereit ist ebenfalls einen Beitrag zum Sparen zu leisten.
Wir bitten um Zustimmung! |