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- Antrag 19.11.2014 Änderung der Hauptsatzung
Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Rodgau wird im § 2 Abs. 1 wie folgt ergänzt:

Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird bei einer Einwohnerzahl von 25.001 – 50.000 auf 37 festgelegt.

Begründung:

Der § 38 HGO regelt die Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.  Der Absatz  2 im §38 regelt, dass die Gemeindevertretung die Zahl ihrer Vertreter auf die für die nächstniedrigere Größengruppe festlegen kann. Bisher fehlt in der Hauptsatzung  der Stadt Rodgau die Festlegung der Stadtverordnetenanzahl und es galt der §38 Abs. 1 HGO ( 45 Mitglieder ). Bis zwölf Monate vor der nächsten Kommunalwahl kann eine Reduzierung zur nächsten Wahl  rechtsverbindlich beschlossen werden, daher  unser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt. Die von uns vorgeschlagene Ergänzung der Hauptsatzung erfordert eine zweidrittel Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung.

Durch die Reduzierung wird der organisatorische  Verwaltungsaufwand verringert und dadurch die Kosten gesenkt. Desweiteren besteht die Möglichkeit die Effizienz der Arbeit des höchsten Organes der Stadt zu erhöhen. Dadurch zeigt das Parlament den Bürgerinnen und Bürgern, dass es bereit ist ebenfalls einen Beitrag zum Sparen zu leisten.

 

Wir bitten um Zustimmung!