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Impressionen

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Verkleinerung des Parlaments
Hauptsatzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat derzeit nur zwei Möglichkeiten die eigenen Kosten zu reduzieren.

Die eine Möglichkeit wäre die Reduzierung der Sitzungsgelder. Einen diesbezüglichen Antrag hatte ZmB im März diesen Jahres gestellt, er fand jedoch keine Mehrheit im Parlament.

Wie wir damals schon betonten, sollte diese Reduzierung nicht die im Ehrenamt zur Verfügung gestellte Freizeit und Tätigkeit bewerten, sondern lediglich ein symbolischer und solidarischer Akt gegenüber der Bürgerinnen und Bürgern sein, denen erhebliche steuerliche Mehrbelastungen zugemutet werden müssen.

Der Gesetzgeber gibt uns eine weitere Möglichkeit im §38 HGO (2). Hier stellt er frei die Anzahl der Stadtverordneten zu reduzieren. Es ist daher möglich, wenn die Stadtverordnetenversammlung es mit Zweidrittel-Mehrheit beschließt, dass nach der nächsten Kommunalwahl nur noch 37 Abgeordnete im Parlament platznehmen.

Dieses Thema wurde und wird in vielen anderen Parlamenten und von den Wählern diskutiert, z. Bsp. Ober-Ramstadt, Dietzenbach, Mühlheim u.a. Durch diese Maßnahme  entschärft sich das Thema der Kandidatenfindung den antretenden Gruppierungen ein wenig. Trotz der Reduzierung ändern sich die Mehrheitsverhältnisse nicht. Durch die Komprimierung ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Effizienzsteigerung in der politischen Arbeit stattfindet. Wir gehen auch davon aus, dass die Qualität der parlamentarischen Beschlüsse darunter nicht leiden wird.

Unseren Antrag stellen wir zum jetzigen Zeitpunkt, da eine 12-monatige Frist vorgeschrieben ist, um die Reduzierung zur nächsten Wahl in Kraft treten zu lassen.

ZmB wünscht sich, dass die Parlamentarier diesem symbolischen Akt folgen werden.