- Antrag 16.01.2015 Kindergartengebühren |
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau wird wie folgt geändert: § 15 Abs. 4 von „In den beiden letzten Kindergartenjahren vor ...“ in „Im letzten Kindergartenjahr vor...“ § 15 Abs. 5 entfällt Begründung: Eine Freistellung der Kindergartengebühren ist prinzipiell zu begrüßen. Da jedoch die Stadt Rodgau durch ihre defizitären Haushalte der letzten Jahre durch die Kommunalaufsicht verschiedene Vorgaben erhalten hat, ist es das vordringlichste Ziel einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten, um dem Diktat des Landrats z.B. höhere Grundsteuer B, Kostendeckung in diversen Bereichen, Einführung einer Straßenbeitragssatzung etc. zu entgehen, daher sollten solange ein defizitärer Haushalt vorliegt nicht auf Kindergartengebühren verzichtet werden. |