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- Antrag 16.01.2015 Kindergartengebühren
kigasatz

Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

 

 

Die Satzung über die Benutzung der  Kindertageseinrichtungen der Stadt Rodgau wird wie folgt geändert:

§ 15 Abs. 4

von

„In den beiden letzten Kindergartenjahren vor ...“

in

„Im letzten Kindergartenjahr vor...“

§ 15 Abs. 5 entfällt

Begründung:

Eine Freistellung der Kindergartengebühren ist prinzipiell zu begrüßen.

Da jedoch die Stadt Rodgau durch ihre defizitären Haushalte der letzten Jahre durch die Kommunalaufsicht verschiedene Vorgaben erhalten hat, ist es das vordringlichste Ziel einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten, um dem Diktat des Landrats z.B. höhere Grundsteuer B, Kostendeckung in diversen Bereichen, Einführung einer Straßenbeitragssatzung etc. zu entgehen, daher sollten solange ein defizitärer Haushalt vorliegt nicht auf Kindergartengebühren verzichtet werden.