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- Anfrage 18.03.2015 Planung von Datenschutzmaßnahmen - AW
Anfr-DS06

Wir bitten den Magistrat um die Beantwortung folgender parlamentarischer Anfrage:

  1. Plant der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Datenschutzes ?

  • 2. Wir bitten um Auflistung der einzelnen Maßnahmen mit Angabe der Kosten und des Zeithorizontes.
  • 3. Welche bisherigen und geplanten Maßnahmen gehen auf Empfehlungen des Hessischen oder Bundesdatenschutzbeauftragten zurück ?

Antwort:

Zu 1: Das Thema des Datenschutzes wird als Gemeinschaftsaufgabe der gesamten Stadtverwaltung betrachtet. Der Fokus liegt daher auf der beständigen Reflexion der datenschutzrechtlichen Aspekte, die eine Rolle spielen zum Beispiel bei Bürgeranfragen, Akteneinsichtsgesuchen, Antragsbearbeitungen etc.

Zur Gewährleistung des Datenschutzes ist es daher von großer Bedeutung, die Aufmerksamkeit in den Alltagsaufgaben zu schärfen und sich nicht in erster Linie auf besondere Einzelmaßnahmen zu beschränken. Von derartigen Maßnahmen gibt es gegenwärtig eine: Es handelt sich hierbei um die Präzisierung von Softwareverträge in Bezug auf den Aspekt der Auftragsdatenverarbeitung.

Zu 2: Die Maßnahme wurde unter Ziff. 1 benannt. Was die Präzisierung der Softwareverträge betrifft, so entstehen dafür lediglich Kosten für den internen Personalaufwand als Sowieso-Kosten. Mit dem Abschluss dieser Maßnahme rechnen wir in 6-8 Wochen.

Zu 3: Für die Stadt Rodgau als Gebietskörperschaft ist der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte maßgeblich. Auf seine Anregung im Jahr 2007 wurde vorgesehen, dass der Zugang zum damaligen Bürgerbüro im alten räumlichen Zuschnitt durch das Rathaus verschlossen wurde. Auch wurde sichergestellt, dass außerhalb der Öffnungszeiten niemand, der die öffentliche Toilette im Erdgeschoss des Rathauses benutzt, in den eigentlichen Verwaltungsbereich eintreten kann. Auch der Einblick in die Erdgeschoss - Büros von draußen wurde aufgrund eines Hinweises des Büros des Landesdatenschutzbeauftragten unterbunden. Zu den damaligen Empfehlungen kam es nicht im Rahmen einer aufsichtsbehördlichen Kontrolle, sondern aufgrund eines Ortstermins, der auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt Rodgau wegen der Frage nach der Zulässigkeit von Überwachungskameras im Bürgerbüro zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiterinnen durchgeführt wurde. Der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte hat weiterhin einen Hinweis an die Stadt Rodgau gerichtet, wonach es in den Fällen der Auftragsdatenverarbeitung  (wie zum Beispiel die Fernwartung) weitergehender Vereinbarungen im Sinne des § 4 HDSG bedarf.

Der Fachbereich IT Planung und Betrieb hat daraufhin am 30.03.2015 ein Schreiben an 17 Softwarelieferanten, die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung mit  personenbezogenen Daten zu tun haben, versendet, um eine Verpflichtungserklärung über Auftragsdatenverarbeitung nach § 4 HDSG einzuholen.