- Anfrage 17.06.2015 Überwachung der Beschlüsse der Stadtverordnetenvers. - AW |
In Abs. 3e wird er verpflichtet die Ausführung der Beschlüsse zu überwachen und in Abs. 3g für die Einhaltung der Fristen Sorge zu tragen. Wir bitten nun den Stadtverordnetenvorsteher uns darüber Auskunft zu geben,
Wir danken für die zeitnahe Beantwortung HIER DIE ANTWORT VON HERRN KAISER (STADTVERORDNETENVORSTEHER) |