Termine


Newsletter

Hier können Sie sich für unsere Newsletter an- und abmelden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.











Impressionen

imp214.jpg

- Anfrage 14.10.2015 Ludwigstr. 58-60 - AW
dastr

Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitten wir um die Beantwortung nachstehender parlamentarischer Anfrage durch den Magistrat: 

 

  1. Welcher Verkehrswert ist für das Grundstück Ludwigstr.,Nr. 58-60, Rodgau Jügesheim anzusetzen?
    ( qm x Richtpreis für Jügesheim = zuzügl. Erschließungskosten von x €, ergibt Gesamtwert von y €)

  2. Wie hoch sind die Herstellkosten für das Gebäude bis 30.09.2015?

2.1  Gibt es noch unbezahlte Rechnungen für das Gebäude, wenn ja in welcher Höhe?

  1. Mieteinnahmen jährlich:

3.1  Nettomiete in Euro, für x qm Fläche?

3.2  Einnahmen Umlagen in Euro, für y qm Fläche?

3.3  Nettomiete für Eigennutzung Stadt, Euro , für  x qm Fläche?

3.4  Umlagen für diese Flächen in Euro?

3.5  Wie hoch sind die nichtumlagefähigen Kosten?

3.6  Gibt es Mietrückstände? wenn ja - wie hoch?

  1. Wie war der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben in 2014 für das Gesamtobjekt Ludwigstr. Nr. 58-60, Rodgau?

  2. Zu welchem %-Satz wird das Gebäude abgeschrieben und wie hoch ist die jährliche Abschreibung?

5.1  Waren Teilwertabschreibungen vorzunehmen, wenn ja welche und in welcher Höhe?

  1. Wie hoch sind die Zinskosten in 2014 für das Objekt Ludwigstr.58-60?

  2. Waren Prozesse zu führen (Generalunternehmer, Architekten, Handwerker)?

  3. Hat bereits eine Endabnahme stattgefunden?

 

Wir danken für die Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Horst Böhm

Fraktionsvorsitzender

 

 

weitergeleitet am / an:

15.10.2015 FD 7/

 

Antwort:

 

1.     Der Verkehrswert für das Grundstück ist mit 690.000,-- € angesetzt (1725qm x

400,-- €).

 

2.     Die Herstellungskosten für das Gebäude betragen gemäß

Schlussrechnungsvereinbarung mit dem Generalunternehmer 3.600.000,-- €.

 

2.1   Es gibt keine unbezahlten Rechnungen für das Gebäude.

 

3.     95.253,60 Euro Mieteinnahmen jährlich (nur Wohnungsvermietung). Hinzu

kommen die Einnahmen für die Stellplatzvermietung in der Tiefgarage von

jährlich 6.000,-- €.

 

3.1   Nettomiete 6,38 Euro x 1.244,17 m² Wohnfläche (7.937,80 Euro Monatsmiete)

Die Nettomiete für den sozialen Wohnungsbau errechnet sich aus der

ortsüblichen Vergleichsmiete (7,50 €/qm im Jahr 2010) abzüglich 15 %.

 

3.2   aktueller Wert 4.945,00 Euro monatlich für 1.244,17 m² (Wert variiert jährlich je

nach Abrechnungsergebnis). Die umlagefähigen Kosten beinhalten u.a.

folgende Positionen: Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung, Mülltonnen,

Kabelfernsehen, Allgemeinstrom, Wartungen, Notruf Aufzug)

 

3.3   Nettomiete Bücherei 8,00 Euro x 167,33 m² (1.338,64 Euro Monatsmiete;

16.063,68 Euro Jahresmiete; ab Haushalt 2016).

 

3.4   420,00 Euro monatlich (5.040,00 Euro Jahresbetrag, ab Haushalt 2016,

Festsetzung basiert auf Abrechnungsergebnis 2014).

 

3.5   Die nicht umlagefähigen Kosten sind bedarfs- bzw. ereignisabhängig. In der

Regel handelt es sich um Instandhaltungsmaßnahmen. Zurzeit werden diese

baulichen Maßnahmen (Mangelbeseitigung) im Rahmen der Gewährleistung

abgearbeitet, bzw. sind Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung mit

dem beauftragten Architekturbüro. Weitere nicht umlagefähige Nebenkosten

sind u.a. folgende Positionen: Verwaltungskosten (Hausverwaltung),

Nebenkosten bei Leerstand, Finanzierungskosten, Abschreibungen und

Rücklagen. Für Instandhaltungsmaßnahmen stehen im Rahmen der 1,2 %

Berechnung im Haushaltsplan 2015 Mittel in Höhe von 37.870,-- € zur

Verfügung.

 

3.6   Es gibt zurzeit keine Mietrückstände.

 

4.     Die Einnahmen durch die Vermietung der Wohnungen, der Stellplätze und der

Bücherei betragen 117.317,28 €. Der Zinsaufwand und die Abschreibung

betragen 113.811,91 €. Dies ergibt ein Haben von 3.505,37 €.

 

5.     Die Seniorenwohnanlage wird über 80 Jahre mit einem Zinssatz von 1,25%

abgeschrieben. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt rund 55.733,-- €.

 

5.1   Es wurden keine Teilwertabschreibungen vorgenommen.

 

6.     Der Zinsaufwand für das Objekt betrug im Jahr 2014 in Summe 58.078,91 €.

 

7.     Prozesse mit dem Generalunternehmer oder Handwerkern waren nicht zu

führen. Streitig sind Regressforderungen der Stadt Rodgau gegenüber dem

beauftragten Architekten und in diesem Zusammenhang die restlichen

Honorarforderungen des Architekten. Hierüber befindet sich die Stadt Rodgau

im Klage- und Widerklageverfahren.

 

8.     Die Abnahmen für das Gebäude fanden am 12.12.2012 und 19.12.2012 statt.

 

Michael Schüßler

Erster Stadtrat