- Anfrage 14.10.2015 Ludwigstr. 58-60 - AW |
2.1 Gibt es noch unbezahlte Rechnungen für das Gebäude, wenn ja in welcher Höhe?
3.1 Nettomiete in Euro, für x qm Fläche? 3.2 Einnahmen Umlagen in Euro, für y qm Fläche? 3.3 Nettomiete für Eigennutzung Stadt, Euro , für x qm Fläche? 3.4 Umlagen für diese Flächen in Euro? 3.5 Wie hoch sind die nichtumlagefähigen Kosten? 3.6 Gibt es Mietrückstände? wenn ja - wie hoch?
5.1 Waren Teilwertabschreibungen vorzunehmen, wenn ja welche und in welcher Höhe?
Wir danken für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Horst Böhm Fraktionsvorsitzender
weitergeleitet am / an: 15.10.2015 FD 7/
Antwort:
1. Der Verkehrswert für das Grundstück ist mit 690.000,-- € angesetzt (1725qm x 400,-- €).
2. Die Herstellungskosten für das Gebäude betragen gemäß Schlussrechnungsvereinbarung mit dem Generalunternehmer 3.600.000,-- €.
2.1 Es gibt keine unbezahlten Rechnungen für das Gebäude.
3. 95.253,60 Euro Mieteinnahmen jährlich (nur Wohnungsvermietung). Hinzu kommen die Einnahmen für die Stellplatzvermietung in der Tiefgarage von jährlich 6.000,-- €.
3.1 Nettomiete 6,38 Euro x 1.244,17 m² Wohnfläche (7.937,80 Euro Monatsmiete) Die Nettomiete für den sozialen Wohnungsbau errechnet sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete (7,50 €/qm im Jahr 2010) abzüglich 15 %.
3.2 aktueller Wert 4.945,00 Euro monatlich für 1.244,17 m² (Wert variiert jährlich je nach Abrechnungsergebnis). Die umlagefähigen Kosten beinhalten u.a. folgende Positionen: Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung, Mülltonnen, Kabelfernsehen, Allgemeinstrom, Wartungen, Notruf Aufzug)
3.3 Nettomiete Bücherei 8,00 Euro x 167,33 m² (1.338,64 Euro Monatsmiete; 16.063,68 Euro Jahresmiete; ab Haushalt 2016).
3.4 420,00 Euro monatlich (5.040,00 Euro Jahresbetrag, ab Haushalt 2016, Festsetzung basiert auf Abrechnungsergebnis 2014).
3.5 Die nicht umlagefähigen Kosten sind bedarfs- bzw. ereignisabhängig. In der Regel handelt es sich um Instandhaltungsmaßnahmen. Zurzeit werden diese baulichen Maßnahmen (Mangelbeseitigung) im Rahmen der Gewährleistung abgearbeitet, bzw. sind Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem beauftragten Architekturbüro. Weitere nicht umlagefähige Nebenkosten sind u.a. folgende Positionen: Verwaltungskosten (Hausverwaltung), Nebenkosten bei Leerstand, Finanzierungskosten, Abschreibungen und Rücklagen. Für Instandhaltungsmaßnahmen stehen im Rahmen der 1,2 % Berechnung im Haushaltsplan 2015 Mittel in Höhe von 37.870,-- € zur Verfügung.
3.6 Es gibt zurzeit keine Mietrückstände.
4. Die Einnahmen durch die Vermietung der Wohnungen, der Stellplätze und der Bücherei betragen 117.317,28 €. Der Zinsaufwand und die Abschreibung betragen 113.811,91 €. Dies ergibt ein Haben von 3.505,37 €.
5. Die Seniorenwohnanlage wird über 80 Jahre mit einem Zinssatz von 1,25% abgeschrieben. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt rund 55.733,-- €.
5.1 Es wurden keine Teilwertabschreibungen vorgenommen.
6. Der Zinsaufwand für das Objekt betrug im Jahr 2014 in Summe 58.078,91 €.
7. Prozesse mit dem Generalunternehmer oder Handwerkern waren nicht zu führen. Streitig sind Regressforderungen der Stadt Rodgau gegenüber dem beauftragten Architekten und in diesem Zusammenhang die restlichen Honorarforderungen des Architekten. Hierüber befindet sich die Stadt Rodgau im Klage- und Widerklageverfahren.
8. Die Abnahmen für das Gebäude fanden am 12.12.2012 und 19.12.2012 statt.
Michael Schüßler Erster Stadtrat |