Termine


Newsletter

Hier können Sie sich für unsere Newsletter an- und abmelden. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.











Impressionen

Bild44.jpg

- Antrag 05.09.2016 - Straßenbeleuchtung
Laterne

Antrag der ZmB- und CDU-Fraktion

STRASSENBELEUCHTUNG

 

Beschluss:

Die StVV beschließt:

  1. Die sofortige Übertragung des Anlagevermögens der Straßenbeleuchtung aller Stadtteile auf die Stadtwerke Rodgau zum Buchwert (zum 31.12.2015 / 01.01.2016 = 1 399 307,00 € ).

  2. Zur Unterhaltung, Instandsetzung und Investition der Straßenbeleuchtung wird ein Vertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken geschlossen.

  3. Die Beträge zur Unterhaltung, Instandsetzung, Investitionen und Betrieb bleiben im Haushaltsplan 2016 unberührt.

  4. Die Investitionen und Betriebsführung der Stadtbeleuchtung gehen auf die Stadtwerke über. Abschreibungen erfolgen ausschließlich seitens der Stadtwerke bzw. SWR-E GmbH.

  5. Die Neuanlagen der Stadtbeleuchtung in Neubaugebieten werden durch die Stadtwerke ggf. durch die SWR-E GmbH auf Rechnung des Erschließungsträgers erstellt und verbleiben im Anlagevermögen der Stadtwerke bzw. SWR-E. Die Mittelbereitstellung zur Instandhaltung erfolgt wie bisher durch die Stadt Rodgau.

  6. Der Vertrag mit der HSE über die Stadtbeleuchtung in Nieder Roden ist durch die Stadtwerke Rodgau rechtlich zu prüfen.
    Es sind alle Schritte zur Betriebsführung in Eigenregie der Stadtbeleuchtung in Nieder Roden einzuleiten.

  7. Die Stadtwerke werden beauftragt ein Beleuchtungskonzept für die Stadt Rodgau zu entwickeln und den städtischen Gremien vorzustellen. Dieses Konzept soll u.a. die zukünftige Umstellung der gesamten Beleuchtung im Stadtgebiet auf LED , damit verbundene Kosteneinsparungen, die mögliche Verwendung von Solarlampen sowie weitere Möglichkeiten zur Nutzung der Beleuchtungsanlagen (Beispiel Ladestationen für Elektromobilität, Umweltüberwachung etc.) beinhalten.
  8. Die zuständigen Gremien sind zeitnah zu informieren.

Begründung:

Die Straßenbeleuchtung Rodgaus gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Stadt. Wohingegen der Betrieb, also die Wartung, Reparatur etc. von verschiedenen Betrieben im Auftrag erledigt wird.

Des Weiteren wird die Errichtung der Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten durch den Bauträger in Auftrag gegeben und die Abrechnung erfolgt über die Erschließungsumlagen. Dies könnte auch direkt über die StW erfolgen.

Der Besitz und die Betriebsführung sollen in eine Hand gelangen, um Reibungsverluste und damit Kosten zu reduzieren.

Es bietet sich an, die Straßenbeleuchtung den Stadtwerken als 100%ige Stadttochter komplett zu übertragen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Horst Böhm                         gez. Clemens Jäger

ZmB-Fraktionsvorsitzender        CDU-Fraktionsvorsitzender