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Rede Otto Melzer - Straßenbeleuchtung
Laterne

Rede von Otto Melzer zum

Antrag "Übertragung der Stadtbeleuchtung"

in der SVV vom 26.09.2016

Der Besitz der Straßenbeleuchtung von Rollwald bis Weiskirchen und
die Betriebsführung sollen in einer Hand gelangen, um
Reibungsverluste und Kosten zu reduzieren.
Der Vertrag mit der HSE über die Stadtbeleuchtung in Nieder Roden
ist durch die Stadtwerke Rodgau rechtlich zu prüfen. Es sind alle
Schritte zur Betriebsführung in Eigenregie der Stadtbeleuchtung in
Nieder Roden einzuleiten.
Die Bündelung der Verantwortung von Investitionen und Betrieb für
alle Stadtteile bei den Stadtwerken in einer Hand trägt einhergehend
zu Effektivsteigerung -- bei --wie auch die Möglichkeit der Kündigung
bzw der Optimierung der Vertragsverhältnisse mit der HSE
Die Übertragung wird auch ein wichtiger Schritt zu einem
Energiekonzept unserer Stadt sein.
Es bietet sich an, die Straßenbeleuchtung den Stadtwerken als 100%
Tochter der Stadt, bzw der Energie GmbH als 100% Enkeltocher der
Stadt Rodgau, zu übertragen.
Die Durchführung der Straßenbeleuchtung ist kommunalrechtlich
eine Pflicht der Stadt Rodgau. Sie hat die Aufgabe die
Straßenbeleuchtung aus Gründen des öffentlichen Wohls und der
öffentlichen Sicherheit zu betreiben.
Die Straßenbeleuchtung ist aus steuerlicher Sicht eine hoheitliche
Tätigkeit. Die Durchführung der Straßenbeleuchtung führt bei einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts, Kommune Stadt Rodgau,
oder auch kommunaler Eigenbetrieb Stadtwerke Rodgau nicht zu
einem Betrieb gewerblicher Art, sondern zu einem Hoheitsbetrieb.
Meine Damen und Herren,
wir haben vor vielen Jahren die Stadtwerke Rodgau, als 100% Tochter
der Stadt Rodgau, gegründet
Im Jahre 2015 wurde die Stadtwerke Rodgau Energie GmbH, mit
einem Stammkapital von € 2.000.000,00 gegründet.
Unsere Stadt Rodgau hat ihrer Tochter SWR viele Aufgaben
übertragen:
Zum Beispiel: Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Bauhof,
Verkehrsbetrieb, Stadtentwässerung, Tiefbau,
im Jahre 2012 das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Wir alle haben noch in Erinnerung die Zustände auf unseren
Friedhöfen und vor allem jährlich das hohe Defizit.
Die Stadtwerke haben aus den Friedhöfen kleine Oasen gemacht, die
jährlichen Misen auf nahezu Null reduziert.
Ich bin überzeugt, die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls eine
Erfolgsstorys.
Die Straßenbeleuchtung bringt kein Geld, sie kostet Geld!
Und damit bin ich beim Kaufpreis von rd. € 1.400.000,00.
Das ist der Buchwert in den Büchern der Stadt Rodgau.
Unsere Bürger haben bereits den Differenzbetrag zwischen
Anschaffungskosten und Buchwert gezahlt.
Ein höherer Wert der Straßenbeleuchtung ist theoretisch denkbar,
aber für unsere Bürger eine Zumutung.
Es müsste eine Zuschreibung von € 1.400.000,00 bis € 2.800.000.00
erfolgen. Die erhöhte Abschreibung daraus müsste mit Gebühren aus
Abfall, Wasser usw, finanziert werden, denn, wie eben gesagt, ……die
Straßenbeleuchtung bringt kein Geld, weil es sich um eine hoheitliche
Tätigkeit handelt.
Der Änderungsantrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP ,
Nr. 54/1/2016 ist abzulehnen. Die Kosten einer WP Gesellschaft
geschätzte € 50.000,00 ist für den städtischen Haushalt eine unnötige
Ausgabe, auch weil ein Gutachten, wie beantragt, keine neuen
Erkenntnisse bringen kann.
ZmB und CDU bitten die Stadtverordnetenversammlung dem Antrag
54 aus 2016, Ziffern 1 bis 8 zuzustimmen.
Herzlichen Dank

Der Besitz der Straßenbeleuchtung von Rollwald bis Weiskirchen und die Betriebsführung sollen in einer Hand gelangen, um Reibungsverluste und Kosten zu reduzieren. Der Vertrag mit der HSE über die Stadtbeleuchtung in Nieder Roden ist durch die Stadtwerke Rodgau rechtlich zu prüfen. Es sind alle Schritte zur Betriebsführung in Eigenregie der Stadtbeleuchtung in Nieder Roden einzuleiten. Die Bündelung der Verantwortung von Investitionen und Betrieb für alle Stadtteile bei den Stadtwerken in einer Hand trägt einhergehend zu Effektivsteigerung -- bei --wie auch die Möglichkeit der Kündigung bzw der Optimierung der Vertragsverhältnisse mit der HSE. Die Übertragung wird auch ein wichtiger Schritt zu einem Energiekonzept unserer Stadt sein. Es bietet sich an, die Straßenbeleuchtung den Stadtwerken als 100%-Tochter der Stadt, bzw der Energie GmbH als 100% Enkeltocher der Stadt Rodgau, zu übertragen.

Die Durchführung der Straßenbeleuchtung ist kommunalrechtlich eine Pflicht der Stadt Rodgau. Sie hat die Aufgabe die Straßenbeleuchtung aus Gründen des öffentlichen Wohls und deröffentlichen Sicherheit zu betreiben. Die Straßenbeleuchtung ist aus steuerlicher Sicht eine hoheitlicheTätigkeit. Die Durchführung der Straßenbeleuchtung führt bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, Kommune Stadt Rodgau,oder auch kommunaler Eigenbetrieb Stadtwerke Rodgau nicht zu einem Betrieb gewerblicher Art, sondern zu einem Hoheitsbetrieb.

Meine Damen und Herren,wir haben vor vielen Jahren die Stadtwerke Rodgau, als 100% Tochterder Stadt Rodgau, gegründet. Im Jahre 2015 wurde die Stadtwerke Rodgau Energie GmbH, mit einem Stammkapital von € 2.000.000,00 gegründet. Unsere Stadt Rodgau hat ihrer Tochter SWR viele Aufgaben übertragen. Zum Beispiel: Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Bauhof, Verkehrsbetrieb, Stadtentwässerung, Tiefbau,im Jahre 2012 das Friedhofs- und Bestattungswesen.Wir alle haben noch in Erinnerung die Zustände auf unserenFriedhöfen und vor allem jährlich das hohe Defizit.Die Stadtwerke haben aus den Friedhöfen kleine Oasen gemacht, die jährlichen Misen auf nahezu Null reduziert.

Ich bin überzeugt, die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls eine Erfolgsstory. Die Straßenbeleuchtung bringt kein Geld, sie kostet Geld!Und damit bin ich beim Kaufpreis von rd. € 1.400.000,00. Das ist der Buchwert in den Büchern der Stadt Rodgau. Unsere Bürger haben bereits den Differenzbetrag zwischenAnschaffungskosten und Buchwert durch Abschreibung gezahlt. Ein höherer Wert der Straßenbeleuchtung ist theoretisch denkbar, aber für unsere Bürger eine Zumutung. Es müsste eine Zuschreibung von € 1.400.000,00 bis € 2.800.000.00 erfolgen. Die erhöhte Abschreibung daraus müsste mit Gebühren aus Abfall, Wasser usw, finanziert werden, denn, wie eben gesagt, ……dieStraßenbeleuchtung bringt kein Geld, weil es sich um eine hoheitlicheTätigkeit handelt. Der Änderungsantrag der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP ,Nr. 54/1/2016 ist abzulehnen. Die Kosten einer Wirtschaftsprüfungs - Gesellschaft geschätzte € 50.000,00 ist für den städtischen Haushalt eine unnötige Ausgabe, auch weil ein Gutachten, wie beantragt, keine neuenErkenntnisse bringen kann.

ZmB und CDU bitten die Stadtverordnetenversammlung dem Antrag54 aus 2016, Ziffern 1 bis 8 zuzustimmen.

Herzlichen Dank