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Beschlussumsetzung nach 16 Monaten noch nicht erfolgt
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Pressemitteilung

Verkauf der Stadtbeleuchtung an die Stadtwerke

Beschlussumsetzung nach 16 Monaten noch nicht erfolgt

Am 26. September 2016 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Straßenbeleuchtung an die Stadtwerke Rodgau zum Buchwert zu übertragen. Die Initiative dazu kam von der ZmB. Viele gute Gründe sprechen dafür, die alle in der öffentlichen Sitzung am 26.09.2016 vorgetragen wurden. Zum Beispiel stand die strategische Ausrichtung im Vordergrund. Nach der Übertragung hat man seine Position gegenüber der Entega verbessert, um ihren Netzanteil in Nieder Roden zu erwerben. Es ist von Vorteil das gesamte Stadtbeleuchtungsnetz in einer Hand zu haben. Unsere Stadtwerke könnten dann eigenständig das Netz ausbauen, modernisieren und erweitern. Die Verwaltung des gesamten Netzes wird einfacher und damit schlanker.

In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der CDU-Fraktion und in einer fast gleichlautenden Mitteilung spricht der Magistrat  nun von einer Kostenfalle. Dieser Hinweis ergeht wider besseren Wissens oder in der Absicht eine Gebührenerhöhung zu rechtfertigen.

Das Eigentum befindet sich im Anlagevermögen der Stadt, nach der Übertragung an die Stadtwerke immer noch im Eigentum der Stadt, eben nur bei der 100%-Tochter  - die eigenen Stadtwerke. Da beide Ergebnisse am Jahresende in der Konzernbilanz zusammengeführt werden, ist dieser Vorgang nur die Verschiebung von der linken in die rechte Tasche. Jährlich vermindert sich der Wert des Anlagenguts bei der Stadt durch die Abschreibung, deshalb ist der Zeitwert eben keine 1.4 Millionen Euro sondern nur noch 1.26 Millionen Euro wert. Mit jedem weiteren Jahr sinkt der Buchwert.

Es gibt einen weiteren Vorteil: Der Kämmerer erhält 1.26 Millionen Euro in die Kasse und könnte damit Schulden tilgen oder Straßen sanieren, die längst überfällig sind oder anderweitige Reparaturstaus  auflösen.

Auch wenn die Stadt den jährlichen Abschreibungsbetrag an die Stadtwerke überweist ist das kein zusätzlicher Aufwand, wie in der Mitteilung verkündet, denn der Gesamtbetrag für die Nutzungsdauer hat die Stadt im Voraus bereits in einer Summe vereinnahmt und dafür entfällt für die Stadt die Abschreibung als Aufwand.

„Von Seiten der Stadt wäre es schäbig künstlich Kosten wie Zinsen zu produzieren nach dem Motto: linke Tasche, rechte Tasche,“ so der ZmB-Finanzexperte Otto Melzer. „ Es ist schon traurig, dass unser Magistrat ein so geringes betriebswirtschaftliches Verständnis hat. Die Vorteile liegen in der Effizienz der Abwicklung. Alles aus einer Hand.“

Die derzeitigen Abrechnungspraktiken zwischen Stadt und Stadtwerke sind bürokratisch und verschlingen Zeit und Geld. Das ist die Kostenfalle!

Unser Bürgermeister ist Kämmerer der Stadt Rodgau und Aufsichtsrat der Stadtwerke. Gerade er müsste ein Interesse daran haben, die Verlustvorträge abzubauen. Die Formulierung „ Bisher ist die Abschreibung lediglich ein buchhalterischer Vorgang“ , offenbart Nichtwissen. Die Abschreibung ist ein Aufwand, der die Ertragslage der Stadt beeinflusst. Kein Wunder, dass die städtischen Bilanzen, von den angeblich  ausgeglichenen Haushalten abweichen.

„Wenn der Bürgermeister damals davon überzeugt war, dass dieser Beschluss zum Schaden der Stadt gefasst wurde, wäre es seine Pflicht nach § 64 der Hessischen Gemeindeordnung gewesen, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen,“ stellt ZmB-Fraktionsvorsitzender Johannes Pickert fest. „Dies ist nicht geschehen. Desweiteren hätte die „neue“ Mehrheit die Möglichkeit gehabt, den für sie ungeliebten Beschluss wieder rückgängig machen. „

Da bisher nichts in dieser in dieser Richtung geschehen ist, ist es für die Fraktion von ZmB nicht nachvollziehbar, warum der Beschluss noch nicht umgesetzt wurde.