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Rede Hans Pickert - Hundesteuersatzung
Hans-kl

Rede zur Hundesteuersatzungsänderung.

Die Änderung der Hundesteuer–Satzung würde unsere Zustimmung finden, wenn darin nicht der Wegfall des § 6 Abs. 3 enthalten wäre.

Darin steht zurzeit noch das Dankeschön der Stadt für all jene, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen. 60 €  Hundesteuer für ein Jahr.

Das soll zukünftig entfallen.

Wir aber sind der festen Überzeugung:

Der Wegfall der Hundesteuer für Hunde aus Tierheimen kommt dem Tierwohl zugute.

Da wir das auf gar keinen Fall mittragen möchten, stellen wir den Änderungsantrag, diesen Passus beizubehalten.

Rodgau ist auf dem besten Weg ein negatives Alleinstellungsmerkmal zu bekommen.  Rodgau  wird zur ersten Stadt im Kreis Offenbach, die die Aufnahme eines „Tierheim-Hundes“ NICHT mit dem Verzicht auf mindestens einem Jahrbeitrag Hundesteuer belohnt.

Wie sie der Liste des Magistrats entnehmen können, gibt es Städte, die bei Tierheimhunden die Steuer sogar für 3 Jahre oder auf Lebzeit erlassen.

Aus finanzieller Sicht sind dies bei ca. 50 Tierheim-Hunden pro Jahr, Steuern in Höhe von ca .3000 €. Wenn man dagegen die nicht angemeldeten Hunde in unserer Stadt betrachtet (nach Schätzungen sind dies ca. 10 – 20 %), gehen uns dadurch ca. 15000 – 30000 € verloren.

Das kann also nicht der Grund für diese Änderung sein.

Man sollte sich die Frage stellen, wen trifft es besonders?

Da sie schon einmal ihr zuständiges Tierheim besucht haben,  ist ihnen der Anteil der alten und kranken Hunde aufgefallen, die bei der Auswahl der neuen tierischen Mitbewohner durch den Rost fallen. Jahrelange Aufenthalte im Tierheim sind für diese Tiere die Regel.

Sie werden es sicher gemerkt haben: Ich bin ein Hundefreund und ich bitte Sie von Herzen, stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.

(Unser Änderungsantrag wurde leider nicht beschlossen.)