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Anfrage an den Magistrat:
Wir bitten um Beantwortung der parlamentarischen Anfrage:
Die Antwort
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In der letzten Stadtverordnetenversammlung ist über die DS 0648/2022 Neubau eines Quartierszentrums mit einer 6-gruppigen Kita in der Borsigstraße in Rodgau/Nieder-Roden. Hier: Grundsatzbeschluss und Vorstellung einer Entwurfsplanung gesprochen und abgestimmt worden.
In der Diskussion haben wir u.a. auf die Auswirkungen von Hochwasser auf das geplante Gebäude hingewiesen.
Nimmt man nun den Lageplan des Quartierzentrums und überlagert diesen mit dem entsprechenden Ausschnitt aus dem Hochwasserrisikomanagement-Viewer des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ist ein Überschneidungsbereich ersichtlich.
Es liegt ein Teil des Gebäudes im Überschwemmungsgebiet der Rodau.
Die Rodau ist kein Risikogewässer, das heißt, es wurde kein Extremhochwasser berechnet.
Die blau karierte Fläche ist das amtlich festgesetzte Ü-Gebiet der Rodau, die innenliegende hellblaue Fläche das ermittelte Abflussgebiet.
Dieses ist Bestandteil des Ü-Gebietes, in dieser Zone fließt das Hochwasser ständig ab, während es in der karierten Fläche, also den Randbereichen auch mal still stehen kann.
Unsere Fragen:
- Wie schätzt der Magistrat das Risiko einer Überflutung des Millionenprojekts ein?
- Kam es bereits bei starken Regenfällen zu Überflutungen durch die Rodau des
a) vorhandenen Kindergartens und/oder b) des Bürgerhauses und wann?
- Im festgesetzten Ü-Gebiet besteht gemäß WHG §78 (4) ein Bauverbot,
inwieweit trifft dies hier zu / nicht zu und warum?
- Wer ist für den geregelten und gefahrlosen Abfluss zuständig?
- Wer haftet für Hochwasserschäden?
Wir danken für die Beantwortung.
Anlage
Überlagerungskarte Quellen: Stadt Rodgau und HWRM-Viewer des HLNUG
Antwort:
1. Wie schätzt der Magistrat das Risiko einer Überflutung des Millionenprojekts ein?
Die vorgelegte Entwurfsplanung ist als Machbarkeitsstudie zu verstehen. Die detaillierte Genehmigungsplanung und damit auch die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück stehen noch nicht fest. Das Gebäude wird nicht im Überschwemmungsgebiet entstehen. Die Nähe zur Rodau wird bei der Planung berücksichtigt. Das Risiko einer Überflutung wird als gering betrachtet.
2. Kam es bereits bei starken Regenfällen zu Überutungen durch die Rodau des a) vorhandenen Kindergartens und/oder b) des Bürgerhauses und wann?
Dem Fachdienst ist keine Überflutung der Kindertagesstätte und/oder des Bürgerhauses bekannt.
3. lm festgesetzten Ü-Gebiet besteht gemäß WHG 578 (4) ein Bauverbot, inwieweit trifft dies hier zu / nicht zu und warum?
Das neue Quartierszentrum wird nicht im Überschwemmungsgebiet gebaut.
4. Wer ist für den geregelten und gefahrlosen Abfluss zuständig?
Für die Pflege des Bachlaufs ist der Fachdienst 2 verantwortlich. Der Fachdienst 2 hat auch im Rahmen seiner Zuständigkeit die Rodau im Gewerbegebiet Nieder-Roden renaturiert und im Zuge dessen Flutmulden zum Hochwasserschutz angelegt. Das technische Bauwerk (Gitter vor der Verrohrung am Bürgerhaus) liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke.
5. Wer haftet für Hochwasserschäden?
Hochwasserschäden können während der Bauphase und nach der Fertigstellung des Gebäudes versichert werden.
Michael Schüßler Erster Stadtrat
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