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- HH-Antrag 2023 Katzenschutzverordnung
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Änderungsantrag zum HHE 2023

Gemeinsamer Antrag mit der CDU

Katzenschutzverordnung

Leider hat die 5er-Kooperation unserem Antrag

nicht zugestimmt und einen inhaltlich ähnlichen

Antrag mehrheitlich beschlossen. Es geht halt

nicht, dass man einem guten Antrag

der Opposition zustimmt.

Beschluss:

  1. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 werden, im Vorgriff auf den Erlass
    einer Katzenschutzverordnung, 2.500,00 Euro für Kosten im
    Zusammenhang mit Maßnahmen zum Katzenschutz bereitgestellt.
  1. Der Magistrat wird gebeten, eine Katzenschutzverordnung zu
    erarbeiten und zu erlassen und zu klären, wie in
    Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen in der Region die
    Verordnung umgesetzt werden kann.

 

Begründung: 

Der Erlass einer Katzenschutzverordnung sorgt für mehr Tierschutz. Zum einen soll damit die
unkontrollierte Vermehrung frei laufender Katzen verhindert und damit wilde, sich ständig
vermehrende Populationen reduziert werden. Zum anderen sollen so auch Katzenhalter
für dieses Thema sensibilisiert werden.

 

Beim Katzenschutz handelt es sich um eine Verordnung zur Gefahrenabwehr, deshalb hat
das Land Hessen die Entscheidungsbefugnis dem Magistrat übertragen. Der Magistrat
könnte aber vor einer Beschlussfassung den Entwurf der Stadtverordnetenversammlung
durchaus zur Kenntnis geben.

 

Seit März 2022 hat der Magistrat eine Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Darmstadt
und Umgebung e.V. zu Fundtieren und herrenlosen Tieren. Der Tierschutzverein
Seligenstadt und Umgebung e.V. hat sich in der Vergangenheit dem Thema Katzenschutz
in Rodgau schon mehrfach angenommen.

 

Clemens Jäger      
CDU-Fraktionsvorsitzender

Hans Pickert
ZmB-Fraktionsvorsitzender