- Antrag 30.05.2011 Aufwandsentschädigung-DS023 |
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Zusammen mit Bürgern - ZmB Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung
Amt/Abteilung: ZmB-Fraktion / Datum Vorlage:
Sitzung am: 30.05.2011
- TOP.Nr. Drucksache-Nr.: 023 / 2011 Betreff:
Änderung der Entschädigungssatzung Beschluß:
Die Entschädigungssatzung vom 22.10.1993, zuletzt geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 5.12.2006, bekannt gemacht am 14.12.2006; In Kraft gesetzt am 01.01.2007,
1. § 3 -Aufwandsentschädigung wird sofort geändert, dass alle enthaltenen Aufwandsentschädigungen um 25 % reduziert werden.
2. § 4 Abs 2 .-Fraktionssitzungen wird sofort geändert, dass die entschädigungspflichtigen Fraktionssitzungen auf 60 pro Jahr begrenzt werden.
Abstimmung: 5:25:12 / mehrheitlich abgelehnt
Begründung:
Die angespannte Finanzlage der Stadt Rodgau macht es erforderlich, dass die Parlamentarier mit gutem Beispiel vorangehen und mit einer Reduzierung der Entschädigungen um 25 % die Stadtkasse entlasten.
Dem erfolgreichen Beispiel anderer Städte folgend, wird dadurch deutlich, dass die Stadtverordneten gewillt sind sehr sparsam mit dem Geld der Bürger umzugehen
Horst Böhm Fraktionsvorsitzender
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