Wie funktioniert das ? Drucken
10wiefunktion

Der Magistrat

Der Magistrat (bedeutet Obrigkeit) ist die Spitze der Verwaltung in Rodgau. Beschlüsse sollen in diesem Gremium laut Hess. Gemeindeordnung kollegial gefasst werden.

 

Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, der alle sechs Jahre von den Wählern direkt gewählt wird und den haupt- und ehrenamtlichen Stadträten. Laut Hauptsatzung der Stadt gibt es zur Zeit noch einen hauptamtlichen Stadtrat, Herr Schüßler.

Die 7 ehrenamtlichen Stadträte werden vom Parlament für die Laufzeit der Legislaturperiode gewählt.Der Bürgermeister, Herr Hoffmann, hat qua Amtes das Dezernats-verteilungsrecht. So wurden vom ihm folgende Aufteilung vorgenommen:

Dezernat I - Bürgermeister Jürgen Hoffmann
Fachdienst 1: Zentrale Dienste
Fachdienst 2: Stadtplanung, Umwelt, Grünanlagen
Fachdienst 3, Steuerungsunterstützung,  Finanzdienste
Fachdienst 4:Stadtkasse und die Stadtwerke,Agentur für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing,
Stabsstellen Feuerwehr und die Interne Frauenbeauftragte

Dezernat II - Hauptamtlicher Stadtrat Michael Schüßler
Fachdienst 5:Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Rechts- und Personenstandswesen
Fachdienst 6:Soziale Angelegenheiten und Bildung
Fachdienst 7:Facility Management

Der ehrenamtliche Stadtrat Werner Kremeier leitet zudem die Agentur Kultur, Sport und Ehrenamt.

Die anderen ehrenamtlichen Stadträte haben keine Dezernate: Franz Dürsch, Hermann Jäger, Margit Müller-Ollech, Wolfram Neumann, Karin Schroeder und Helmut Trageser.Die von der Stadtverordnetenversammlung (als Legislative) beschlossenen Vorgaben werden vom Magistrat (Exekutive) umgesetzt. Die Beschlüsse im Magistrat sind geheim und werden mehrheitlich gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Bürgermeister zwei Stimmen. Er vertritt als Sprecher den Magistrat nach außen.

Hätten Sie gewusst..?

Magistratsverfassungen gibt es nur noch in Hessen und der Stadt Bremerhaven. In allen anderen Städten und Gemeinden gelten Bürgermeister- oder Ratsverfassungen.